Zweck und Aufgabe der Vereine ist die Erhaltung und Förderung der Rassegeflügelzucht als altes Kulturgut auf ideeller Grundlage. Aufgabe ist auch die Förderung des Tier- und Artenschutzes als
wesentlicher Beitrag zum Natur- und Umweltschutz und als wertvolle Freizeitbeschäftigung. Ein besonderes Anliegen der Vereine ist die Förderung der Jugendarbeit entsprechend der Jugendordnung des
BDRG.
Der Gedanke des Tierschutzes ist innerhalb unserer Freizeitbeschäftigung selbstverständlich. Die sachgemäße Haltung und Pflege ist aber oberstes
Gebot. Die tägliche Verbindung zum Tier führt uns Züchter- jung und alt- zu einer humanen und sozialen Lebenseinstellung und fördert die Selbstverantwortung.
Auch die Pflege der Gemeinsamkeit mit züchterischer Vereinsarbeit fördert den menschlichen Zusammenhalt. Die Rassegeflügelzucht ist eine
ideale Freizeit-und Naturverbindung für Menschen aller Altersgruppen. Über die berufliche Tätigkeit und Pensionierung hinaus finden Menschen eine sinnvolle Betätigung für Körper und
Geist.